Ökumenisch nach Frankfurt unterwegs

von Hartmut Metzger

Hartmut Metzger

In Speyer lagen die beiden Kirchenleitungen – rein räumlich gesehen – schon immer sehr viel enger beieinander als in allen anderen Bistümern und Landeskirchen in Deutschland. „Für die Ökumene muss ich nur über die Straße gehen“, sagte einst Kirchenpräsident Heinrich Kron (1975 bis 1988). Als erster pfälzischer Kirchenpräsident predigte er 1980 im Speyerer Dom, wo Bischof Karl-Heinz Wiesemann und Kirchenpräsident Christian Schad inzwischen routiniert Dialogpredigten halten.

Pfingsten 2020 im Dom. Der Bischof zitiert Bonhoeffer: „Es gibt in der ganzen Weltgeschichte immer nur eine bedeutsame Stunde – die Gegenwart“, und er sagt, Christen „sind keine Menschen von Gestern: Sie trauern nicht vergangenen, angeblich besseren Zeiten nach“. Der Kirchenpräsident erinnert an das Reformationsgedenken 2017 und betont, wir „haben den in die Mitte gestellt, der uns über alle konfessionellen Grenzen hinweg miteinander verbindet: Jesus Christus, den Herrn der einen Kirche“. Sie haben sich gemeinsam auf den Weg gemacht, ganz pragmatisch und auf Christus ausgerichtet.

Das Papier „zusammen wachsen – gemeinsam Christus bezeugen – Strukturen verbinden – den Menschen dienen“ knüpft an den „Leitfaden für das ökumenische Miteinander“ des Jahres 2015 an und wird die Zusammenarbeit auf Leitungs- und Verwaltungsebene sowie in den Gemeinden deutlich intensivieren. Es nimmt nicht nur alle kirchlichen Handlungsfelder in den Blick. Es installiert auch eine gemeinsame Steuerungsgruppe auf Leitungsebene mit Zeitleiste.

Eine so enge Form der ökumenischen Zusammenarbeit ist bundesweit einmalig. Sie wird begleitet von der theologischen Arbeit des Gesprächskeises zwischen Bischofskonferenz und Rat der EKD, an der Schad und Wiesemann ebenfalls beteiligt sind. Mit Blick auf den dritten Ökumenischen Kirchentag 2021 in Frankfurt stellt dieser Gesprächskreis fest, dass „eine wechselseitige Teilnahme an Eucharistie und Abendmahl mit guten theologischen Gründen verantwortbar ist“. Diese neue Einsicht geht auf ein Votum zurück, das jetzt veröffentlicht wurde. Laut Christian Schad liegt ihm der neutestamentliche Befund zugrunde, dass es weder das eine Abendmahlsverständnis noch die eine ursprüngliche Feierform gab, vielmehr bereits am Anfang die Vielfalt stand. Nun wird die Bischofskonferenz eine solche wechselseitige Teilnahme kaum generell erlauben können, weil damit die Einheit der Weltkirche berührt wäre. Sie könnte aber – so die Hoffnungen – die individuelle Gewissensentscheidung der Gläubigen freigeben.

Stellt die Bischofskonferenz diese Entscheidung den Gläubigen frei, könnten vom Ökumenischen Kirchentag (12. bis 16. Mai 2021 in Frankfurt) tatsächlich neue Impulse ausgehen – durch greifbare Fortschritte im theologischen Gespräch konfessionsverbindend spürbar in den Gemeinden.

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