Die Dokumentation: Pastorale Umkehr der Gemeinde

Aufruf zu missionarischer Reform – Auszüge aus der Instruktion der Kleruskongregation des Vatikans

Will kein Leitungsteam: Kardinal Stella, Präfekt der Kleruskongregation (Mitte). Foto: epd

Pfarrgemeinde

Im Prozess der Erneuerung und der Neuordnung muss die Pfarrgemeinde die Gefahr vermeiden, einer exzessiven Bürokratie und Servicementalität zu verfallen, die nicht die Dynamik der Evangelisierung, sondern das Kriterium des Selbsterhalts aufweisen. Auf den heiligen Paul VI. verweisend, hat Papst Franziskus in seiner bekannten Offenheit darauf hingewiesen, dass „die Kirche ihr Bewusstsein vertiefen und über ihr Geheimnis nachsinnen muss. Es gibt kirchliche Strukturen, die eine Dynamik der Evangelisierung beeinträchtigen können. In gleicher Weise können die guten Strukturen nützlich sein, wenn ein Leben da ist, das sie beseelt, sie unterstützt und sie beurteilt. Ohne neues Leben und echten, vom Evangelium inspirierten Geist, ohne ‚Treue der Kirche zu ihrer Berufung‘ wird jegliche neue Struktur in kurzer Zeit verderben“.

Die Reform der Strukturen, die die Pfarrei anstreben muss, bedarf zunächst einer Mentalitätsänderung und einer inneren Erneuerung, vor allem derer, die in die Verantwortung der pastoralen Leitung berufen worden sind. Um dem Auftrag Christi treu zu sein, müssen die Hirten und in besonderer Weise die Pfarrer, die in vorzüglicher Weise Mitarbeiter des Bischofs sind, dringlich die Notwendigkeit einer missionarischen Reform der Pastoral erkennen.

Die christliche Gemeinschaft ist von geschichtlichen und menschlichen Erfahrungen sehr geprägt. Die Hirten müssen daher berücksichtigen, dass der Glaube des Volkes Gottes mit Erinnerungen an familiäre und gemeinschaftliche Erlebnisse verbunden ist. Heilige Orte erinnern sehr oft an bedeutende persönliche und familiäre Ereignisse vergangener Generationen. Um Traumata und Verletzungen zu vermeiden, erscheint es bedeutsam, die Neuorganisation von Pfarrgemeinden und manchmal auch der Diözesen flexibel und behutsam durchzuführen.

Papst Franziskus hat in Bezug auf die Reform der Römischen Kurie hervorgehoben, dass das schrittweise Vorangehen „die Frucht der unentbehrlichen Unterscheidung ist. Diese schließt einen geschichtlichen Prozess, ein Abwägen von Zeiten und Etappen, Überprüfung, Korrekturen, Versuchsphasen und die Approbation ‚ad experimentum‘ ein. Es handelt sich also in diesen Fällen nicht um Unentschiedenheit, sondern um die Flexibilität, die notwendig ist, um eine wirkliche Reform zu erreichen“. Man darf nichts überstürzen und Reformen nicht zu eilig und mit „am grünen Tisch“ erarbeiteten allgemeinen Kriterien durchführen wollen und dabei die konkreten Bewohner eines Gebiets vergessen. Jedes Projekt muss die konkreten Umstände einer Gemeinde berücksichtigen und ohne Traumata mit einer vorausgehenden Phase der Beratung, einer Phase der schrittweisen Verwirklichung und der Überprüfung durchgeführt werden.

Pfarrer

Das Amt des Pfarrers dient der umfassenden Seelsorge. Daher muss ein Gläubiger die Priesterweihe empfangen haben, damit er gültig zum Pfarrer ernannt werden kann. Wer sie nicht hat, kann, auch nicht im Falle des Priestermangels, weder den Titel noch die entsprechenden Funktionen erhalten.

Da der Hirte und die Gemeinde sich kennen und einander nahe sein müssen, kann das Amt des Pfarrers auch nicht einer juristischen Person anvertraut werden. Ausgehend von den Bestimmungen des Kanonischen Rechts, ist besonders darauf hinzuweisen, dass das Amt des Pfarrers nicht einer aus Klerikern und Laien bestehenden Gruppe übertragen werden kann. Daher sind Bezeichnungen wie „Leitungsteam“, „Leitungsequipe“ oder ähnliche Benennungen, die eine kollegiale Leitung der Pfarrei zum Ausdruck bringen könnten, zu vermeiden.

Gemäß dem Zweiten Vatikanischen Konzil „müssen die Pfarrer in der Pfarrei jene Beständigkeit im Amt besitzen, die das Heil der Seelen erfordert“. Generell gilt daher, dass der Pfarrer auf unbegrenzte Zeit zu ernennen ist. Dennoch kann der Diözesanbischof Pfarrer für eine bestimmte Zeit ernennen, wenn dies durch Dekret der Bischofskonferenz beschlossen worden ist.

Da der Pfarrer eine echte und wirksame Beziehung zu der ihm anvertrauten Gemeinde aufbauen muss, sollen die Bischofskonferenzen für die Ernennung auf bestimmte Zeit keine zu kurze Dauer, das heißt nicht unter fünf Jahren, festlegen. Auf jeden Fall müssen die Pfarrer, auch wenn sie auf unbestimmte Zeit ernannt worden sind, oder vor dem Ende der festgelegten Zeit, für eine eventuelle Versetzung in eine andere Pfarrei oder auf ein anderes Amt bereit sein, wenn das Heil der Seelen oder die Notwendigkeit oder der Nutzen der Kirche es erfordern. Es ist daran zu erinnern, dass der Pfarrer der Pfarrei dient und nicht umgekehrt sie ihm.

Im Allgemeinen ist es, sofern möglich, gut, wenn der Pfarrer die pfarrliche Sorge für eine Pfarrei hat. Wegen Priestermangels oder anderer Umstände kann aber die Sorge für mehrere benachbarte Pfarreien demselben Pfarrer anvertraut werden. Andere Umstände sind beispielsweise die Geringfügigkeit des Territoriums oder der Bevölkerung sowie auch die Nähe der betroffenen Pfarreien. Wenn demselben Pfarrer mehrere Pfarreien übertragen werden, soll der Bischof sorgsam sicherstellen, dass dieser in voller und konkreter Weise als echter Hirte das Pfarramt aller ihm anvertrauten Pfarreien ausüben kann.

Wenn er ernannt worden ist, bleibt der Pfarrer mit allen Rechten und mit der gesamten Verantwortung im vollen Besitz der ihm anvertrauten Funktionen, bis er sein pastorales Amt rechtmäßig beendet hat. Hinsichtlich seiner Amtsenthebung oder Versetzung vor dem Ende des Mandats müssen die entsprechenden kanonischen Verfahren beachtet werden, derer sich die Kirche bedient, um zu entscheiden, was im konkreten Fall angemessen ist.

Auch wenn keine anderen Gründe für die Beendigung vorliegen, soll der Pfarrer, der 75 Jahre alt geworden ist, die Einladung des Diözesanbischofs, auf die Pfarrei zu verzichten, annehmen, wenn es das Wohl der Gläubigen erfordert. Der Amtsverzicht im Alter von 75 Jahren ist als moralische, wenn nicht gar als kanonische Pflicht zu betrachten. Sie bedeutet aber nicht, dass der Pfarrer automatisch sein Amt verliert. Das Amt endet nur, wenn der Diözesanbischof dem betroffenen Pfarrer schriftlich die Annahme des Amtsverzichts mitgeteilt hat.

Andererseits soll der Bischof den Amtsverzicht eines Pfarrers wohlwollend in Erwägung ziehen, auch wenn er lediglich wegen der Vollendung des 75. Lebensjahres eingereicht worden ist. Um eine funktionalistische Auffassung des Dienstes zu vermeiden, wird der Diözesanbischof auf jeden Fall klug alle Umstände der Person und des Orts, wie beispielsweise das Vorliegen gesundheitlicher oder disziplinärer Gründe, den Mangel an Priestern, das Wohl der Pfarrgemeinde und andere Gesichtspunkte dieser Art, in Erwägung ziehen und den Verzicht bei Vorliegen eines gerechten und angemessenen Grundes annehmen.

Wenn es die persönliche Situation des Priesters erlaubt und es pastoral angemessen und ratsam ist, soll der Bischof andererseits die Möglichkeit in Betracht ziehen, ihn im Amt des Pfarrers zu belassen, und ihm vielleicht eine Hilfe zur Seite stellen und die Nachfolge vorbereiten. Darüber hinaus kann der Bischof entsprechend der Sachlage einem Pfarrer, der auf sein Amt verzichtet hat, eine kleinere Pfarrei anvertrauen oder ihm eine andere pastorale Aufgabe, die seinen konkreten Möglichkeiten entspricht, übertragen. Falls es notwendig sein sollte, soll er ihm zu verstehen geben, dass er eine Versetzung dieser Art keinesfalls als „Degradierung“ oder „Bestrafung“ betrachten soll.

Laien

Die Pfarrgemeinde setzt sich vor allem aus Laien zusammen, die kraft der Taufe und der anderen Sakramente der christlichen Initiation und in vielen Fällen auch kraft des Ehesakraments am missionarischen Handeln der Kirche teilhaben, weil die Berufung und die besondere Sendung der Laien die Umwandlung der verschiedenen weltlichen Bereiche ist, damit alles menschliche Tun vom Evangelium verwandelt wird.

Die Laien, denen der Weltcharakter in besonderer Weise eigen ist, das heißt kraft der ihnen eigenen Berufung in der Verwaltung und gottgemäßen Regelung der zeitlichen Dinge das Reich Gottes zu suchen, können sich auch berufen fühlen oder berufen werden zur Mitarbeit mit ihren Hirten im Dienst an der kirchlichen Gemeinschaft, für ihr Wachstum und ihr volles Leben. Sie können dabei sehr verschiedene Ämter übernehmen, je nach der Gnade und den Charismen, die der Herr ihnen schenkt. Es ist notwendig, dass heute alle Laien einen großzügigen Einsatz für den Dienst an der missionarischen Sendung leisten vor allem durch das Zeugnis des täglichen Lebens, das in den gewohnten Lebensbereichen und auf jeder Verantwortungsebene dem Evangelium entspricht.

Der komplette Text der Instruktion der Kleruskongregation „Die pastorale Umkehr der Pfarrgemeinde im Dienst an der missionarischen Sendung der Kirche“ steht auf der Seite der Bischofskonferenz, www.dbk.de.

Meistgelesene Artikel