Kirche handelt nicht im rechtsfreien Raum

von Wolfgang Weissgerber

Wolfgang Weissgerber

Wer für die Kirche arbeitet, muss dazugehören. So war es hierzulande eigentlich immer, auch wenn es in begründeten Einzelfällen Ausnahmen gab. Nun hat der Europäische Gerichtshof den Spieß umgedreht. Künftig müssen Arbeitgeber aus dem Bereich von evangelischer und katholischer Kirche, aus Caritas und Diakonie nachprüfbar begründen können, warum Bewerber für eine bestimmte Position Christen sein müssen. An diesem Urteil gibt es nichts auszusetzen.

Im Grundgesetz ist geregelt, dass die Kirchen selbst bestimmen, wie es bei ihnen zugeht. Artikel 140 verleiht dazu dem Artikel 137 Absatz drei der Weimarer Reichsverfassung weiter Geltung, in dem es heißt: „Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes.“ Das wurde bislang so interpretiert, dass sie auch selbst festlegen können, nach welchen Kriterien sie ihre Mitarbeiter aussuchen.

Doch die Kirchen agieren keineswegs im rechtsfreien Raum. Neben ­Alter, Geschlecht oder Herkunft kann auch das Kriterium Religionszugehörigkeit Diskriminierung bedeuten – und das ist verboten. Bei der Festlegung, welche Regeln sie selbst erlassen und wo sie denen des Staats unterworfen sind, hat das Luxemburger Gericht nun den Rahmen enger gesteckt – wissend, dass die Kirchen es selbst nicht immer so genau nehmen. Mit zusammen mehr als einer Million Beschäftigten sind Caritas und Diakonie die größten nicht staatlichen Arbeitgeber Deutschlands. Doch im Osten der Republik gehören weniger als ein Viertel der Einwohner einer christlichen Kirche an. Deren Krankenhäuser und Altenheime fänden nicht genügend Personal, wenn sie auf Mitgliedschaft bestehen würden.

Dort werden seit jeher Leute eingestellt, die mit Kirche ansonsten nichts am Hut haben. Auch in anderen Bereichen ist das schon gelebte Praxis. Kirchliche Kindergärten stellen muslimische Erzieherinnen ein, um Familien mit Migrationshintergrund ein Signal zu geben. Anlaufstellen von Diakonie und Caritas für Migranten setzen vor allem darauf, dass die Fachkräfte mit Land und Leuten ihrer Klientel vertraut sind.

Künftig müssen kirchliche Arbeitgeber also belegen können, warum es für eine bestimmte Position erforderlich ist, für christliche Werte einzustehen. Bei allem, was mit Seelsorge und Verkündigung zusammenhängt, ist das kein Problem. Bei Ärzten und Pflegern eines evangelischen Krankenhauses, das einem besonderen christlichen Ethos verpflichtet ist, kann man zumindest diskutieren, ob nicht auch da eine Kirchenmitgliedschaft Voraussetzung ist. Dennoch ist Kirchenmitgliedschaft ein formaler Akt, der die Pflicht und den Willen zur Zahlung von Kirchensteuer belegt. Über die innere Bindung sagt sie nichts. Manch einer, der bei Kirche und Co. arbeitet, gehört ihr womöglich vornehmlich zur Arbeitsplatzsicherung an.

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