Grundgesetz verträgt sprachliche Korrektur

von Florian Riesterer

Florian Riesterer

Sprache kann verletzen, nicht erst seit „Hate Speech“ durch die sozialen Netzwerke wabert. Sprache dient dazu, um in Köpfen falsche Bilder zu zementieren, nicht erst, seit Angela Merkel zugeschrieben wurde, sie hätte die Grenzen für Flüchtlinge geöffnet. Im Zuge der weltweiten Proteste gegen Rassismus haben die Grünen erneut den Vorschlag gemacht, den Begriff „Rasse“ im Grundgesetz zu streichen. Und wieder geht es um die Wirkung von Sprache.

Der Begriff wurde ins Grundgesetz geschrieben, um mit Blick auf die Verfolgungen von Minderheiten durch die Nationalsozialisten ein Zeichen gegen diesen Rassenwahn zu setzen, so erklärt es das Justizministerium. Artikel 3 behaupte außerdem nicht, es gebe solche Menschenrassen. Das mag juristisch stimmen, die Wirkung ist aber eine andere, wenn es heißt, niemand dürfe wegen „seiner Rasse“ benachteiligt werden.

Der Begriff ist „irreführend“, damit hat die Diakonie Deutschland recht, genauso wie der Antisemitismusbeauftragte des Bunds, Felix Klein, der ihn ein soziales Konstrukt nennt, um Menschen abzuwerten. Genauso recht hat der Bundesinnenminister, wenn er sagt, man könne den Begriff nicht streichen, um keine falschen Signale auszusenden. Schließlich ist Diskriminierung aufgrund anderer Hautfarbe oder Kultur allgegenwärtig.

Deutlich machen könnten Bundestag und Bundesrat aber, dass es sich bei dem Wort Rasse um eine künstliche Zuschreibung an den Menschen handelt, die jeder wissenschaftlichen Theorie entbehrt. „Rassistische Diskriminierung“, diese sprachlich bessere Alternative findet sich bereits in mehreren Landesverfassungen. Die gut gemeinte ursprüngliche Idee der Mütter und Väter des Grundgesetzes verträgt eine Korrektur.

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