Gottesdienste ab Mai wieder möglich

Bistümer und Landeskirchen legen Konzept vor – Christian Schad betont Grundrecht und Verantwortung

Onlinegottesdienst zur Osternacht: Dekan Matthias Schwarz darf in Otterbach wohl bald wieder zahlreiche Besucher begrüßen. Foto: pv

Gottesdienste sollen in Rheinland-Pfalz in der Corona-Krise unter strengen Schutzauflagen ab Mai wieder möglich sein. „Die Landesregierung und die Kirchen und Religionsgemeinschaften wollen gemeinsam sehr schnell gute Lösungen für die Gläubigen finden“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am vergangenen Wochenende nach einer Telefonkonferenz mit führenden Vertretern der rheinland-pfälzischen Bistümer und Landeskirchen.

Kirchen und Religionsgemeinschaften, die überzeugende Schutzkonzepte vorlegten, sollten nach dem 30. April wieder zu Gottesdiensten einladen dürfen. Sie werde in den kommenden Tagen dazu auch Gespräche mit der jüdischen Gemeinschaft und mit dem Runden Tisch Islam führen, sagte Dreyer. Die Ministerpräsidentin dankte den Kirchen ausdrücklich dafür, dass sie die Corona-Maßnahmen so entschieden mitgetragen hätten. Es sei beeindruckend gewesen, wie kreativ die Kirchen in der gegenwärtigen Situation das Osterfest gestaltet hätten.

Kirchenpräsident Christian Schad sprach Malu Dreyer für die evangelischen Vertreter seinen Dank dafür aus, dass es aufgrund ihrer Initiative zum Gespräch über das schrittweise Wiederfeiern von Gottesdiensten gekommen sei. „Dabei hat für uns der verantwortungsvolle Umgang mit Risiken und der Schutz von Gesundheit und Leben auch weiterhin oberste Priorität“, sagte er. „Unter diesen Voraussetzungen ab dem 3. Mai unsere Kirchen wieder für Gottesdienste zu öffnen, trägt sowohl den notwendigen Schutzanforderungen Rechnung als auch dem Grundrecht auf freie Religionsausübung“, sagte Schad. Gegenüber dem KIRCHENBOTEN betonte er, dass es zunächst um das Ermöglichen von Gottesdiensten gehe, was noch keine Pflicht bedeute. Für die bundesweiten Regeln, die in Bistümern und Landeskirchen jeweils regional anzupassen sind, war zu Wochenbeginn bereits ein Konsens erkennbar. Zum Beispiel wird daran gedacht, durch markierte Plätze den Abstand zwischen den Gottesdienstbesuchern zu garantieren.

Nach den staatlichen Vorgaben wären dafür jeweils zehn Quadratmeter pro Person vorzusehen. Falls erforderlich, könnten in kleineren Dorfkirchen zwei Gottesdienste angeboten werden. Der Einsatz von Gesangbüchern sei durch Beamer oder das Austeilen von Liedblättern zu ersetzen. Der Infektionsgefahr beim Singen könne mit dem Gebrauch von Masken begegnet werden. Taufen, Hochzeiten und Trauergottesdienste sollten unter Auflagen möglich sein, von Konfirmationen sollte noch abgesehen werden. KB

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