Daten sind nicht wichtiger als Organe

von Martin Schuck

Martin Schuck

Eine Spende ist eine freiwillige Gabe. Jeder kann selbst entscheiden, ob, was und wie viel er spenden will. So ist es bis jetzt auch bei der Organspende. Jeder kann sich einen Spenderausweis ausstellen, in dem dokumentiert ist, ob nach dem Tod gesunde ­Organe entnommen werden dürfen, um sie Menschen, die auf ein Organ angewiesen sind, zu implantieren.

Natürlich ist es ein großes Problem, dass zu wenige Menschen bereit sind für eine ­Organspende. Deshalb ist es richtig, dass viele soziale Organisationen, auch die Kirchen, Menschen bei der Entscheidung, Organspender zu werden, beraten und unterstützen. Nun planen Gesundheitsminister Jens Spahn und der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach ein Gesetz, wonach jeder Verstorbene als potenzieller Organspender infrage kommt, sofern er nicht zu Lebzeiten selbst widersprochen hat oder Angehörige eindeutig sagen können, dass eine Organentnahme nicht im Sinne des Verstorbenen wäre. Im Grunde liefe eine solche „Widerspruchs­lösung“ darauf hinaus, das Prinzip der freiwilligen Spende ad absurdum zu führen.

Es ist gut, dass sich gegen diese Haltung, Verstorbene als Objekte zur medizinischen Selbstbedienung zu betrachten, Widerspruch regt. Der evangelische Theologe und Vorsitzende des deutschen Ethikrats, Peter Dab­rock, sieht den Körper „zu einem Objekt der Sozialpflichtigkeit“ degenerieren, was auch das Vertrauen in die Medizin untergrabe. Gerade aus der Sicht evangelischer Theologie hat auch der Tote eine Würde, die ihm nicht genommen werden darf. Betrachtet man die Effekte der Datenschutz-Grundverordnung, gewinnt man den fatalen Eindruck, Selbst­bestimmung über die eigenen Daten sei wichtiger als die über die eigenen Organe.

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