Als Sorge um Lehre getarnter Machtkampf

von Martin Schuck

Martin Schuck

Die sieben Bischöfe, die sich wegen der Teilnahme von evangelischen Ehepartnern an der katholischen Eucharistie an den Vatikan gewandt haben, werden mit ihrer Eingabe dort wenig Erfolg haben – und das nicht nur, weil Papst Franziskus in Fragen der ökumenischen Öffnung auf der Seite der Deutschen Bischofskonferenz steht. Die sieben Bischöfe beanspruchen Klarheit in einer Angelegenheit, bei der es eigentlich keine Unklarheiten gibt. Die Mehrheit der Bischöfe will keineswegs voraussetzungslos evangelische Ehepartner zur Eucharistie zulassen, sondern bindet deren Teilnahme an klare Voraussetzungen.

Die Bischofskonferenz hat in ihrer Handreichung nicht in die Lehre der Kirche eingegriffen, sondern diese konsequent umgesetzt. Es geht ihr nicht um eine Veränderung des Verständnisses der Eucharistie hin zu einem gemeinsamen Abendmahl, sondern einzig um den Umgang mit einer schweren geistlichen Notlage. Eine solche Notlage sieht die Mehrheit der Bischöfe dann gegeben, wenn evangelische Ehepartner mit ihrem katholischen Partner gemeinsam Abendmahl feiern wollen. Katholischen Christen ist es nämlich grundsätzlich verboten, am evangelischen Abendmahl teilzunehmen. Will der katholische Partner nicht gegen die Lehre seiner eigenen Kirche verstoßen, bleibt nur der gemeinsame Gang vor den katholischen Altar als Lösung. Und genau für diesen Fall hat das Lehramt der katholischen Kirche Regelungen getroffen.

Papst Johannes Paul II. hat sowohl in seinem Ökumenischen Direktorium von 1993 als auch in der zehn Jahre später veröffentlichten Enzyklika zur Eucharistie ein gemeinsames Abendmahl für unvereinbar mit der katholischen Lehre erklärt und die Möglichkeiten für die Teilnahme von Nichtkatholiken stark eingeschränkt. Allein die schwere geistliche Notlage, die der Priester zuvor feststellen muss, kann eine Teilnahme rechtfertigen. Und genau auf diese seit Johannes Paul II. geltende Auslegung der Lehre beziehen sich die Bischöfe in ihrer Handreichung. Mit Widerstand aus Rom ist deshalb nicht zu rechnen. Außerdem gibt es schon seit Jahren vergleichbare Regelungen in einigen englischsprachigen Ländern für die Teilnahme von anglikanischen Ehepartnern.

Am Ende bleibt ein als Sorge um die Lehre getarnter innerkirchlicher Machtkampf, bei dem die konservativen Gegner von Kardinal Reinhard Marx aus der Deckung gehen. Ihnen passt weder die Offenheit des Vorsitzenden der Bischofskonferenz in Fragen der Ökumene noch seine Versuche, in kleinen Schritten innerkirchliche Reformen auf den Weg zu bringen. So bleibt auch nach der Ära von Kardinal Meißner die Erzdiözese Köln mit Woelki ein konservatives Zentrum des deutschen Katholizismus. Noch unangenehmer dürfte für den Münchner Erzbischof Marx jedoch sein, dass er in Bayern von Bischöfen umzingelt ist, die seiner Linie nicht folgen.

Meistgelesene Leitartikel & Kommentare