Ein Stück weit Gottvertrauen nötig beim Thema Terror

Landeskirche trifft keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen gegen Anschläge in Kirchen – Brand- und Unfallschutz sind generell im Blick

Keine Gefährdung: Anders als bei Weihnachtsmärkten sind für Kirchen – hier in Kaiserslautern – in Rheinland-Pfalz Maßnahmen gegen Anschläge nicht geplant. Foto: view

Vor einem Jahr starben durch den Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt zwölf Menschen, 55 wurden verletzt. In diesem Jahr greifen erstmals stärkere Sicherheitsvorkehrungen für viele Weihnachtsmärkte. Auch einige Kirchen in Deutschland werden besser geschützt. So sind die zentralen Zugänge zum Kölner Dom für Fahrzeuge durch tonnenschwere Steine blockiert.

In der Evangelischen Kirche der Pfalz wisse er nichts von Vorkehrungen gegen Terroranschläge in Gottesdiensten, teilt Sprecher Wolfgang Schumacher mit. Ein Sicherheitsleitfaden für Gemeinden beispielsweise sei nicht in Arbeit. Einen solchen hatte die hessisch-nassauische Kirche 2016 ins Spiel gebracht – noch vor dem Anschlag. „Wir sind an diesem Thema dran“, sagt Sprecher Volker Rahn. Im Reformationsjahr habe man sich intensiv mit Sicherheitsfragen beschäftigt. Taschenkontrollen wie etwa beim Rheinland-Pfalz-Tag vor dem Mainzer Dom seien aber von einer Kirchengemeinde an Heiligabend nicht zu leisten. Man müsse hier ein Stück weit Gottvertrauen haben. Aktuell gebe es keine Hinweise, dass Kirchen durch Terroristen besonders gefährdet seien.

Dies bestätigt das Landeskriminalamt (LKA). Nachdem Terroristen im vergangenen Jahr in einer nordfranzösischen Kirche einen Priester töteten, sei die Sicherheit christlicher Einrichtungen geprüft worden. Kirchen stellten kein herausgehobenes Ziel dar, so das Ergebnis. „Dem LKA Rheinland-Pfalz liegen seither keine weiteren konkreten Erkenntnisse zu möglichen Gefährdungen von Kirchen, Veranstaltungen oder kirchlichen Funktionsträgern in der Advents- und Weihnachtszeit vor“, teilt eine Sprecherin mit.

Keinen akuten Handlungsbedarf sieht auch die Evangelische Kirche im Rheinland. „Wir haben kein Gotteshaus wie den Kölner Dom, das wir speziell schützen müssten“, teilt ein Sprecher mit. Überdies wolle man nichts reglementieren. Eingangskontrollen würden den Charakter des Gottesdienstes an Heiligabend konterkarieren. Vom Bistum Speyer war bis Redaktionsschluss keine Auskunft zu einem möglichen Sicherheitskonzept zu bekommen.

Sicherheit ist für die pfälzische Landeskirche jenseits von Terror immer ein Thema, sagt Bernd Ehrhardt von der Bauabteilung. Fluchtwege sollten frei gehalten, Türen nicht abgeschlossen werden. Da Kirchen allerdings nicht als Versammlungsstätten gelten, greift die Versammlungsstättenverordnung nicht. „Deshalb ist ein zweiter Fluchtweg nicht vorgeschrieben“, sagt Ehrhardt. Ein solcher sei mit dem Denkmalschutz oft unvereinbar.

Beim Brandschutz hofft die Kirche auf die Vernunft ihrer Mitarbeiter. „Früher haben wir jährlich auf die Gefahr hingewiesen, die von offenem Feuer ausgeht, das aber eingestellt, weil es immer wieder das Gleiche ist“, sagt Dieter Heupel, Leiter des Arbeitssicherheitsausschusses der Landeskirche. Groß passiert sei noch nichts. Brände könnten kaum entstehen, ein Teelicht könne Bänke nur schwer entflammen. Ansonsten gebe es wenig brennbares Material, den Weihnachtsbaum und den Adventskranz ausgenommen. Die Bauabteilung weist aber auf die Empfehlungen der Verwaltungsberufsgenossenschaft hin. Darin werden beispielsweise schwer entflammbare Kostüme bei Krippenspielen empfohlen.

Elektroinstallation und Blitzschutzanlagen prüft das Ingenieurbüro Krieger im Auftrag der Landeskirche. „Ortsfeste und ortsveränderliche Arbeits- und Betriebsmittel“ werden ebenfalls von beauftragten Personen untersucht, sagt Heupel. Darunter fällt auch eine Lichterkette. Sicherheitstechnische Begehungen führt die Firma B.A.D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik durch. Brüstungen in einer Höhe von bis zu zwölf Metern dürfen nicht niedriger als 90 Zentimeter sein, sagt Ehrhardt. Die Verkehrssicherheitspflicht hat der Rechtsträger, in der Regel die Kirchengemeinde, sagt Heupel. Sie ist im Zweifel haftbar zu machen. Dafür habe die Landeskirche eine Sammelhaftpflichtversicherung für alle Kirchengemeinden abgeschlossen. flor

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