Menschen in Mitte der Gesellschaft holen

Synode verabschiedet Resolution zum Thema soziale Gerechtigkeit – Eigenes Handeln kritisch hinterfragt

Weist in der Synode auf die hohe Armutsquote auf dem Gebiet der Landeskirche hin: Oberkirchenrat Manfred Sutter. Foto: Landry

Einmalige Chance: Für die Synode überwiegen die Vorteile eines Kirchentags von pfälzischer und badischer Landeskirche. Foto: Landry

Die Landessynode hat sich verpflichtet, entschiedener für von Armut betroffene Menschen einzutreten. Der Wille, erkennbar auch Kirche für die Armen zu sein, müsse das Handeln der Kirche leiten, heißt es in einer mit großer Mehrheit verabschiedeten Resolution zum Thema soziale Gerechtigkeit. Die Würde und der Wert des Lebens seien Gottes Geschenk, heißt es darin. Armut könne diese Würde nicht beeinträchtigen, und Reichtum füge ihr nichts hinzu.

Gerechtigkeit und Solidarität werden in der Resolution als Herzstücke christlicher Ethik benannt. Selbstkritisch müsse sich die Kirche jedoch fragen, ob sie Gottes Option für die Armen entschieden genug lebe. Die Volkskirche sei nicht mutig genug, ungerechte Lebensverhältnisse anzuprangern und die Solidarität aller für ein gelingendes Zusammen­leben einzufordern. Zudem verfolgten kirchliche Angebote für Menschen am Rande der Gesellschaft nicht konsequent genug den Gedanken der Inklusion, sondern verstetigten mitunter ausgrenzende Tendenzen.

In der Resolution wird die Politik aufgefordert, mit einer auskömmlichen Form der Existenzsicherung, mit bezahlbarem Wohnraum, umfassender Gesundheitsvorsorge, kostenfreier Bildung, Unterstützung von Familien und Förderung kultureller und sportlicher Angebote die Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Von der Wirtschaft wird gefordert, den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft wieder Geltung zu verschaffen. Dazu gehörten gerechte Entlohnung und ein familienfreundlicher Arbeitsplatz, der Kindererziehung und die Pflege von Angehörigen ermögliche. Von weltweit tätigen Unternehmen wird gefordert, ausbeuterische und umweltzerstörende Strukturen zu überwinden.

Kirchenpräsident Christian Schad warnte davor, Migranten und sozial Schwache gegeneinander auszuspielen. Die Kirche verstehe sich sowohl als Anwalt der Flüchtlinge als auch der in prekären Verhältnissen lebenden Deutschen. Schad betonte die soziale Partnerschaft der Kirche mit dem Land und den Kommunen.

Auf dem Gebiet der Landeskirche sei die soziale Situation beunruhigender als gemeinhin vermutet, sagte Oberkirchenrat Manfred Sutter. Die Armutsquote liege bei 16 Prozent. Die Kirche registriere das durch voll besetzte Mittagstische, leer geräumte Kleiderkammern, ausgelastete Beratungsstellen und Kinder, die im Winter in Sommerkleidung in Kindergärten kommen. koc

Kirchentag in Rhein-Neckar-Region geplant

Evangelische Kirche der Pfalz will sich mit badischer Landeskirche für die Ausrichtung in 2027 bewerben

Die Evangelische Kirche der Pfalz will sich mit der badischen Landeskirche für den Deutschen Evangelischen Kirchentag 2027 bewerben. Die pfälzische Landessynode stimmte mit großer Mehrheit in Speyer dafür, eine entsprechende Anfrage der badischen Landeskirche positiv aufzunehmen. Auf die Landeskirche kämen nach derzeitigen Berechnungen für einen Kirchentag in der Met­ro­pol­region Rhein-Neckar Kosten von rund vier Millionen Euro zu. Nach Aussage der Landeskirche hat der Deutsche Evangelische Kirchentag bereits geprüft, dass die Großveranstaltung mit über 100?000 erwarteten Besuchern bezüglich Infrastruktur, Logistik und Organisation in der Region möglich ist.

Ein Kirchentag könne das kirchliche Leben in der Region beleben, sagte Oberkirchenrat Michael Gärtner. Er biete die Chance, zu zeigen, wie bunt und aktiv das Christentum sein könne. In Ludwigshafen könnten sich Protestanten einmal nicht in der Minderheit fühlen. Der Einzugsbereich für die Veranstaltungen auf pfälzischer Seite werde jedoch deutlich über Ludwigshafen hinausgehen. Das gleiche gelte für die von Landeskirche, Kirchenbezirken und Gemeinden zu organisierenden Unterbringungsmöglichkeiten für Teilnehmer.

In der synodalen Diskussion wurden Probleme eines Kirchentags in Mannheim und Ludwigshafen benannt. Zum einen sei unklar, wie die Verkehrslage wegen der geplanten Bauarbeiten 2027 in Ludwigshafen ist. Außerdem verwiesen Synodale auf die angespannte finanzielle Situation der Landeskirche. Und es wurden Befürchtungen laut, dass die Pfälzer zwar mitzahlen, die großen Veranstaltungen aber in Baden stattfinden.

Die Mehrheit der Synodalen sieht ­jedoch den Kirchentag als einmalige Chance. Das kirchliche Leben in der Region könne nachhaltig gestärkt werden. Eine Kirche müsse auch Visionen haben, hieß es. Alleine sei die pfälzische Landeskirche niemals in der Lage, ein solches Großereignis zu veranstalten.

Gegründet wurde der evangelische Kirchentag 1949 in Hannover. Bis 1954 fand er jährlich statt, seit 1957 wird er alle zwei Jahre gefeiert. Damit sollte ein jährlicher Wechsel mit dem Katholikentag möglich werden. In Zusammenarbeit mit dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken gab es 2003 in Berlin erstmals einen Ökumenischen Kirchentag. 2019 wird der evangelische Kirchentag in Dortmund gefeiert. 2021 soll der dritte Ökumenische Kirchentag in Frankfurt am Main stattfinden. koc

Synode will die Ehe für alle regeln

Die Evangelische Kirche der Pfalz hat auf die staatliche Einführung der Ehe für alle reagiert. Die bisherige gottesdienstliche Begleitung anlässlich der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist künftig auch anlässlich der Eheschließung von zwei Personen gleichen Geschlechts möglich, beschloss die pfälzische Landessynode in Speyer.

Gleichzeitig entschied die Synode, dass die neue Regelung nur Übergangslösung sein soll, bis die völlige Gleichstellung der Trauung gleichgeschlechtlicher Paare mit der Trauung heterosexueller Paare erreicht ist. Der Landeskirchenrat wurde aufgefordert, einen solchen Beschluss vorzubereiten. Die darin festgelegten Voraussetzungen für eine Trauhandlung gleichgeschlechtlicher Paare orientieren sich an dem Beschluss der Synode aus dem Jahr 2002 zur gottesdienstlichen Begleitung Eingetragener Lebenspartnerschaften: Das Presbyterium muss zustimmen, der Pfarrer oder die Pfarrerin muss bereit sein, den Gottesdienst vorzunehmen, und mindestens ein Partner muss Mitglied einer evangelischen Kirche sein.

Ob der sogenannte Gewissensvorbehalt für Pfarrer und Presbyterien bestehen bleibt, soll bei der Vorbereitung eines Beschlusses zur völligen Gleichstellung der Trauung Gleichgeschlechtlicher geprüft werden. Der Gewissensvorbehalt ist nur möglich, weil die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare nicht als verpflichtende Amtshandlung in der Kirchenverfassung verankert ist. Deshalb spricht das kirchliche Recht auch von einer Trauhandlung und nicht wie bei heterosexuellen Paaren von einer Trauung. Eine Arbeitsgruppe hat im Auftrag des Landeskirchenrats eine Gottesdienstordnung sowie Arbeitshilfen für Liturgen zusammengestellt. epd

Synode beschließt neue Bestattungsordnung

Agende als Reaktion auf sich ändernde Trauerkultur – Regeln für Trauerfeiern ohne Leichnam und Asche

Die Synode der Evangelischen Kirche der Pfalz hat einstimmig eine neue Bestattungsordnung auf den Weg gebracht. Mit dieser Agende reagiere die Landeskirche auf den starken Wandel der Trauerkultur, sagte Oberkirchenrat Manfred Sutter. Für viele Kirchenmitglieder sei die Bestattung ein entscheidender Berührungspunkt zur Kirche. Deshalb müsse die Kirche in Trauerfällen mit besonderer Sorgfalt vorgehen.

Die Agende berücksichtige, dass es zahlreiche Bestattungsformen gebe, sagte der Vorsitzende des Liturgischen Arbeitskreises, Pfarrer Andreas Funke. Als Beispiele nannte er neben dem Erdgrab das Kolumbarium, die Urnenstele, den Bestattungswald und anonyme Bestattungen. In der Agende werde nicht mehr zwischen der Bestattung der Leiche oder der Asche unterschieden. Auch werde kein Unterschied zwischen Grab und Urne gemacht.

Ein Kriterium der neuen Agende sei die Begleitung auf den Wegen, die bei einer Beerdigung zurückgelegt werden, sagte Funke. In manchen Dörfern sei es noch üblich, dass die Gemeinde vom Trauerhaus zur Kirche und dann ans Grab gehe. Andernorts gebe es nur den Weg von der Trauerhalle zum Bestattungsort oder manchmal nur von einer Sammlungsstelle im Freien zum Grab. All dies sei berücksichtigt worden. Ebenso gebe es Regelungen für Trauerfeiern ohne Leichnam oder Asche, wenn etwa Menschen verschollen seien oder weit entfernt beigesetzt wurden.

Ein neues Element der Agende ist nach Funkes Worten der „Abschied in Friede“. Bei der Trauerfeier werde bewusst die Möglichkeit eröffnet, über Konflikte mit dem Verstorbenen nachzudenken, um Vergebung zu bitten oder zu vergeben. Es sei für Angehörige sehr schwierig, von einem Verstorbenen Abschied zu nehmen, dem sie noch etwas schuldig geblieben sind oder der ihnen etwas schuldig geblieben ist.

Nachdem die Synode zugestimmt hat, sind alle Bezirkssynoden zur Stellungnahme aufgefordert. Im Herbst 2018 kann die Agende von der Synode beschlossen werden. Da Agenden Verfassungsrang haben, ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Einführung der Agende soll im Frühjahr 2019 sein. koc

Pfarrer entlasten bei der Verwaltung

Die Landessynode hat beschlossen, Pfarrer von Verwaltungsarbeit zu entlasten. Die sogenannten Standardassistenzen sollen ausgeweitet werden. Bei dem Modell kümmert sich eine halbe Verwaltungskraft in bis zu fünf Gemeindepfarrämtern einer Kooperationsregion um Büroarbeit. So sollen Pfarrer mehr Zeit für Seelsorge in ihren Gemeinden erhalten. Pro Haushaltsjahr ab 2018 wurden für das neue Modell bis zu zehn Anträge bewilligt. Die Landeskirche stellt dafür etwa 120?000 Euro pro Jahr zusätzlich zur Verfügung. Damit wird die Hälfte der Kosten bestritten. Die andere Hälfte übernehmen die Anstellungsträger. epd

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