Segnung soll eine Amtshandlung werden

Landessynode berät Beschlussvorschlag über weitere kirchliche Rechte für gleichgeschlechtliche Paare

Fast wie eine Eheschließung, aber doch nicht ganz identisch: Trauung eines gleichgeschlechtlichen Paares. Foto: epd

Die Synode der Evangelischen Kirche der Pfalz wird sich in ihrer Frühjahrstagung erneut mit der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare beschäftigen. Den Synodalen liegt eine Beschlussempfehlung vor, wonach die Segnung zu einer Amtshandlung wird, die ins Kirchenbuch eingetragen werden muss. Damit werde die Segnung kirchenrechtlich einer Eheschließung gleichgestellt, ohne die beiden Sachverhalte auch begrifflich als Trauung gleichzusetzen, sagte Oberkirchenrat Dieter Lutz.

Nach dem Vorschlag des Landeskirchenrats soll das Traubuch in „Kirchenbuch über Gottesdienste anlässlich von Eheschließungen und der Begründung Eingetragener Lebenspartnerschaften“ umbenannt werden. Dem Beschlussvorschlag liegt auch eine Arbeitshilfe bei, wie Gottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare anlog zu Traugottesdiensten gestaltet werden können.

Nach den Worten von Lutz zielten die Vorschläge darauf ab, die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare der kirchlichen Eheschließung anzunähern. Ganz identisch seien die beiden Sachverhalte allerdings nicht. Zwar würden schwule und lesbische Paare nach den kirchenrechtlichen Bestimmungen über Kirchenbücher gleich behandelt, nicht jedoch im Sinne der Kirchenverfassung.

Diese Unterscheidung geht auf einen Beschluss der Synode aus dem Jahr 2002 zurück. Damals wurde nach langer Diskussion beschlossen, dass in einer Gemeinde das Presbyterium zustimmen muss, wenn eine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare vollzogen werden soll. Außerdem kann ein Pfarrer nicht verpflichtet werden, einen entsprechenden Gottesdienst abzuhalten. Deshalb werde die neue Amtshandlung nur in der Kirchenbuchordnung verankert, jedoch nicht in der Verfassung, sagte Lutz. Wenn die Amtshandlung in die Verfassung aufgenommen würde, wären Pfarrer verpflichtet, sie zu vollziehen.

Dieser Gewissensvorbehalt solle beibehalten werden, sagte Lutz. Die differenzierte Regelung versuche, sowohl dem Gewissen und der Auffassung derjenigen gerecht zu werden, die eine gottesdienstliche Begleitung von Menschen in Eingetragenen Lebenspartnerschaften befürworten, als auch derjenigen, die dies ablehnten. Der Oberkirchenrat verweist darauf, dass damit das kirchliche Recht dem weltlichen folge. Auch hier werde noch ein Unterschied gemacht zwischen Eingetragener Lebenspartnerschaft und der Ehe zwischen Mann und Frau. koc

Die Zahl der Pfarrer wird stark zurückgehen

Oberkirchenrätin Marianne Wagner legt Landessynode Personalplanung vor – Chance für Neues

Nach einer Modellrechnung wird sich die Zahl der Pfarrer in der pfälzischen Landeskirche in den kommenden 20 Jahren um über 40 Prozent reduzieren. Derzeit hat die Landeskirche 566 Pfarrer, 2037 werden es laut Prognose noch 322 sein. Diese Entwicklung werde die Kirche verändern, sagt Oberkirchenrätin Marianne Wagner. Es sei nötig, ohne Angst neue Wege auszuprobieren.

Die Modellrechnung geht davon aus, dass in den Jahren 2020 bis 2030 im Schnitt jährlich 25 Pfarrer in den Ruhestand gehen und zehn neu ihren Dienst antreten. Die Ruhestandseintritte seien recht zuverlässig vorauszuberechnen, sagte Wagner, die als Dezernentin für das theologische Personal der Landessynode am Freitag, 12. Mai, die Personalplanung vorstellen wird. Die Zahl der neuen Pfarrer sei natürlich nur für wenige Jahre anhand der Studentenzahlen vorauszusagen. Sie halte aber jährliche Vikarskurse von zehn Personen für möglich. „Doch das ist kein Selbstläufer, wir müssen uns um die jungen Menschen kümmern.“

Die Modellrechnung geht davon aus, dass die Landeskirche jährlich um etwa 1,3 Prozent schrumpft. Das sei das Mittel der vergangenen zehn Jahre, sagte Wagner. Gegen den demografischen Faktor könne die Kirche nichts machen. „Aber um die Menschen, die austreten, müssen wir uns mehr kümmern.“ 2015 haben 4747 Mitglieder die Landeskirche verlassen. Obwohl die Landeskirche kleiner werde, sei ihre Eigenständigkeit nicht in Gefahr, sagte Wagner. „Allerdings werden wir uns in einigen Bereichen verstärkt nach Kooperationspartnern umsehen müssen.“ Nicht infrage gestellt sei, dass ein Pfarrer im Durchschnitt für 1900 Gemeindemitglieder zuständig ist.

Sie wolle dafür arbeiten, dass die Kirche die nötigen Veränderungen ohne Angst angehe, sagte die Oberkirchenrätin. Im Rückgang der Pfarrerzahlen liege auch die Chance, in den Gemeinden Neues zu erproben und mehr Menschen in die Gemeindearbeit einzubeziehen. Hauptamtliche müssten nicht alles machen und für alles verantwortlich sein. „Kirche ist eine Institution und eine Organisation. Sie sollte aber auch eine Bewegung für die Menschen sein.“ koc

Bezirkssynoden sollen schrumpfen

Die pfälzische Landessynode versucht erneut, das Problem nicht beschlussfähiger Bezirkssynoden zu lösen. Durch Fusionen werden Bezirkssynoden immer größer, sagte der für Rechtsfragen zuständige Oberkirchenrat Dieter Lutz. Da eine Synode nur beschlussfähig sei, wenn zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind, sei es in der Vergangenheit immer wieder zur Beschlussunfähigkeit gekommen.

Die bisherige Rechtslage sieht vor, dass alle Pfarrerinnen und Pfarrer mit Dienstsitz in einem Bezirk der Synode angehören. Für jedes geistliche Mitglied kommen dann noch zwei weltliche aus den Kirchengemeinden hinzu. Nach der geltenden Regelung hätte die Bezirkssynode Ludwigshafen 143 Mitglieder. In diesem Bezirk wird schon ein Alternativmodell erprobt, dem sich jedoch kein weiterer Bezirk anschließen wollte. In Ludwigshafen sind nur Gemeindepfarrer automatisch Mitglied, aus den Reihen der anderen Pfarrer werden Vertreter gewählt. Dadurch hat die Ludwigshafener Synode derzeit 99 Mitglieder. Die kleinste Synode ist die im Kirchenbezirk Kusel mit 43 Mitgliedern.

Der Vorschlag des Landeskirchenrats sieht nun vor, dass nur noch die Dekane automatisch Mitglieder sind. Die Gemeindepfarrer und die weiteren Pfarrer mit Dienstsitz im Bezirk wählen getrennt Vertreter in die Synode. Außerdem schickt jede Gemeinde mindestens einen weltlichen Vertreter in das Gremium. Nach Größe der Gemeinde gestaffelt werden so lange weitere Synodale gewählt bis die Anzahl der Weltlichen doppelt so groß ist wie die der Geistlichen. Nach diesem Modell hätte die Ludwigshafener Synode 78 Mitglieder, die Kuseler 31. Nach dem Vorschlag soll die Beschlussfähigkeit weiterhin bei zwei Dritteln der Mitglieder liegen. koc

Reformation ist Schwerpunkt

Das Schwerpunktthema der Frühjahrstagung der pfälzischen Landessynode, die vom 10. bis 13. Mai in Speyer tagt, ist der 500. Jahrestag der Reformation. Nach einer Einführung von Kirchenpräsident Christian Schad wird am Donnerstag, 11. Mai, der Generalsekretär der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa, der österreichische Bischof Michael Bünker, einen Vortrag halten. Schad und Bünker diskutieren danach mit mehreren Professoren das Thema vor der Synode. Außerdem stehen auf der Tagesordnung die Berichte des Kirchenpräsidenten und mehrerer übergemeindlicher Dienste. koc

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