Wahlen zur Landessynode vor Gericht

Landauer Pfarrer erneuert Manipulationsvorwürfe – Streit um unterbliebene Einladung eines Synodalen

Das Verwaltungs- und Verfassungsgericht der Evangelischen Kirche der Pfalz berät den Landauer Fall in Neustadt (von links): Friedhelm Hans, Volker Wissing, Thomas Misamer, Gernot Kramer, Helmut Damian, Jutta Scholz und Sigrid Schindler. Foto: Mehn

Der Landauer Pfarrer Friedhelm Hans hat seine Manipulationsvorwürfe anlässlich der Wahl der Landauer Vertreter in die pfälzische Landessynode erneuert. Kirchenpräsident Christian Schad habe im Vorfeld Werbung für die beiden weltlichen Synodalen, den emeritierten Politikprofessor Ulrich Sarcinelli und den Chefarzt Eberhard Rau, gemacht, was er nicht hätte tun dürfen, sagte Hans bei einer Verhandlung des Verwaltungs- und Verfassungsgerichts der Evangelischen Kirche der Pfalz in Neustadt. Außerdem sei er Opfer einer „intrigant gelenkten“ Wahlhandlung in der Bezirkssynode durch den Wahlleiter, Pfarrer Günther Geisthardt, geworden.

Hans hatte die Wahl der Landauer Synodalen angefochten, weil es in der Bezirkssynode keine Kandidatenbefragung gegeben hat. Bei einer solchen Befragung hätte diskutiert werden können, dass weder Rau noch Sarcinelli einem Presbyterium angehören. Wäre dies bekannt gewesen, wäre nach Meinung von Hans das Wahlergebnis anders ausgefallen, da auch drei Presbyter kandidiert haben und es zum Wesen der pfälzischen Landeskirche gehöre, dass sie sich von unten nach oben aufbaue.

Der Landeskirchenrat und die Kirchenregierung hatten den Einspruch mit der Begründung abgelehnt, es hätte jederzeit eine Befragung beantragt werden können, vorgeschrieben sei sie nicht. Daraufhin klagte Hans. Geisthardt habe bei den Wahlen derart aufs Tempo gedrückt, dass für einen Antrag auf Personalbefragung keine Chance gewesen sei, sagte er in der Gerichtsverhandlung, bei der er vom künftigen rheinland-pfälzischen Wirtschaftsminister Volker Wissing (FDP) juristisch vertreten wurde.

In der Verhandlung stritten die Parteien, ob die unterbliebene Einladung eines stimmberechtigten Bezirkssynodalen die Wahl ungültig mache. Hier stellte sich das Gericht die Frage, ob dieser Grund so erheblich ist, dass die Wahlen ungültig sind. Mit einem Urteil sei wohl erst im Juni zu rechnen, sagte der Vorsitzende des kirchlichen Gerichts, Helmut Damian, der Vorsitzender Richter am Neustadter Verwaltungsgericht ist. Die drei Landauer Landessynodalen dürfen derweil an den Sitzungen der Landessynode teilnehmen, da der Einspruch von Hans keine aufschiebende Wirkung hat. Neben der Wahl von Sarcinelli und Rau hatte Pfarrer Hans auch die Wahl des Landauer Dekans Volker Janke beanstandet. Klaus Koch

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