Mit Führungszeugnis gegen Missbrauch

Synode debattiert über Gesetzentwurf zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in kirchlichen Einrichtungen

Thema des Gesetzentwurfs: Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis über Erika Mustermann. Foto: Bundesamt für Justiz

Die pfälzische Landeskirche will mit einer „Kultur des Hinschauens“ mögliche Missbrauchsfälle durch mehr Prävention und bessere Kontrollmechanismen verhindern. So beraten die Synodalen am Freitag bei ihrer Tagung über den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in kirchlichen Einrichtungen, sagte die Dezernentin für das landeskirchliche Personal, Oberkirchenrätin Marianne Wagner.

In dem Gesetzentwurf, der den Synodalen zur Entscheidung vorliegt, heißt es, dass besonders Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene, wie alte und kranke Menschen, besser geschützt werden müssten. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssten bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit auf das Nähe- und Distanzempfinden ihres Gegenübers achten.

Zukünftig müssen demnach haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter in Leitungsämtern und gewählte Presbyter ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis bei ihrer Tätigkeitsaufnahme und im regelmäßigen Abstand von fünf Jahren vorlegen. Für verurteilte Täter gibt es bereits einen Einstellungs- und Betätigungsstopp.

Kirchliche Einrichtungen sollen zudem für ihren Bereich eigene Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt erstellen und darin Präventionsmaßnahmen wie Fortbildungen verankern. Auch sollen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet werden, begründete Verdachtsfälle zu melden. Das Gesetz soll mit Jahresbeginn 2020 in Kraft treten. Eine unabhängige Kommission habe begonnen, mögliche Fälle von sexuellem Missbrauch im Bereich der Landeskirche aufzuarbeiten und führe auf Wunsch Gespräche mit Betroffenen. Damit werde ein Beschluss der Synode vom vergangenen November umgesetzt, informierte Wagner. Grundlage ist eine entsprechende Aufforderung der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Diese hatte vor einem Jahr angesichts der Missbrauchsdebatte in der katholischen Kirche einen Elf-Punkte-Plan zur Aufarbeitung und Prävention von sexualisierter Gewalt verabschiedet.

Seit 1970 seien im Bereich der Landeskirche acht Fälle von Verdacht auf sexualisierte Gewalt bekannt geworden, informierte Wagner. In einem Fall habe es eine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs gegeben, derzeit laufe ein Ermittlungsverfahren im Fall einer Ludwigshafener Kindertagesstätte. Alle Verdachtsfälle würden angezeigt. all

Bildung ist Schwerpunkt der Landessynode

Landeskirche will dafür ein Gesamtkonzept erarbeiten – Schad: Bildung ist ureigenes Thema der Kirche

Die Evangelische Kirche der Pfalz will in den kommenden Jahren ein umfassendes Bildungskonzept entwickeln. Die Landessynode wolle bei ihrer Herbsttagung in Speyer aufgrund eines synodalen Antrags Leitlinien für das zukünftige kirchliche Bildungshandeln erarbeiten, sagte Bildungsdezernentin Dorothee Wüst bei der Vorstellung des Schwerpunktthemas. Ziel sei es, Kriterien für das Engagement der Kirche im Bildungsbereich zu definieren und schließlich zu einem Gesamtkonzept zusammenzuführen. Diese Aufgabe sei „ein dickes Brett“ und werde über viele Jahre hinweg dauern, sagte Wüst.

Bildung sei für die Kirche als wichtiger Bildungsträger eine zentrale Zukunftsaufgabe. Dabei werde es auch darauf ankommen, zu prüfen, ob sich die Kirche in neuen Feldern engagieren müsse, sagte die Oberkirchenrätin. In Arbeitsgruppen wollen die Synodalen auf ihrer Tagung über das Thema Bildung diskutieren. In einem Impulsreferat werde der Theologe und Chefredakteur der evangelischen Monatszeitschrift „Zeitzeichen“, Reinhard Mawick, einen „liebevoll-konstruktiven Blick auf das Bildungshandeln unserer Landeskirche werfen“, kündigte Wüst an.

Bildung sei ein ureigenes Thema der evangelischen Kirche, machte Kirchenpräsident Christian Schad bei der Vorstellung des Synodenprogramms deutlich. Nach reformatorischer Einsicht sei ein mündiger Glaube ohne Bildung nicht möglich. Schon Martin Luther und sein Mitstreiter Philipp Melanchthon hätten sich dafür eingesetzt, dass jede Christin und jeder Christ die Bibel selbst lesen können müsse. Nur dadurch würden sie sprachfähig im Glauben. Dies begründe auch das kirchliche Engagement für Bildung und einen gelebten Glauben. Der Protestantismus sei für ihn „die Spielart des Christseins“, die am besten „ein Bollwerk gegen fundamentalistische Tendenzen“ bilden könne, sagte Schad. Bei der Herbstsynode vor einem Jahr hatte der damalige Bildungsdezernent Michael Gärtner eine Bestandsaufnahme des Bildungshandelns der Landeskirche vorgelegt. Der Oberkirchenrat verwies dabei auf die große Bedeutung der Bildung für die kirchliche Arbeit. all

Finanzen sind erneut ein Thema

Die schwierige finanzielle Lage der pfälzischen Landeskirche wird die Landessynode auch auf ihrer Herbsttagung im Diakonissenmutterhaus in Speyer beschäftigen. Am Samstag, 23. November, sieht die Tagesordnung einen Zwischenbericht der synodalen Konsolidierungskommission vor. Die Kommission unter Leitung des Vorsitzenden des Finanzausschusses der Synode, Helmuth Morgenthaler, wurde im Herbst 2018 eingesetzt, um „ohne Denkverbote“ nach Einsparmöglichkeiten zu suchen.

Ihren ersten Bericht lieferte die Kommission im Frühjahr dieses Jahres vor der Synode ab. Damals trug der Vorsitzende vor allem Formalia wie die Mitglieder des Gremiums, seine Tagesordnung und seine Vorgehensweise vor. Auch in der kommenden Sitzung sei nicht mit konkreten Vorschlägen zu rechnen, sagte der Sprecher der Landeskirche, Kirchenrat Wolfgang Schumacher, auf Anfrage. Inzwischen habe die Kommission dreimal getagt. Erste Ergebnisse gebe es erst im Mai 2020. Inzwischen gibt es nach Schumachers Worten eine weitere landeskirchliche Kommission, die die Arbeit der gesamtkirchlichen Dienste betrachtet und dort nach Einsparmöglichkeiten sucht. Auch dieses Gremium werde wie die Konsolidierungskommission von externen Fachleuten beraten.

Die Spardebatte beschäftigt die Landessynode nun seit einem Vierteljahrhundert. 1994 kritisierte die Synode den Doppelhaushalt für die Jahre 1995 und 1996, der ein Defizit von 14,2 beziehungsweise 13,6 Millionen D-Mark vorsah. Damals entschied sich die Synode für eine sogenannte Budgetierung. Der Finanzbedarf der verschiedenen landeskirchlichen Arbeitsfelder wurde auf der Grundlage der für 1996 beschlossenen Haushaltsansätze ermittelt und linear um zehn Prozent gekürzt. koc

Gesucht: Pfälzer Kirchenpräsident

Für das Amt des Kirchenpräsidenten kann sich niemand bewerben. Die Kandidatinnen oder Kandidaten, die nicht für das Pfarramt ordiniert sein müssen, werden gesucht. Laut der Geschäftsordnung können die Sy­nodalen bei der Kirchenregierung Wahlvorschläge einreichen, die „von mindestens fünf Landessynodalen unterzeichnet“ sein müssen. Die Kirchenregierung und der Nominierungsausschuss der Synode sind berechtigt, geeignete Persönlichkeiten aufzufordern, sich für das Amt zur Verfügung zu stellen. Schließlich prüft der Nominierungsausschuss, ob die möglichen Kandidaten zur Übernahme des Amts bereit sind. KB

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