Mehr Gewicht für das Alte Testament

Zum ersten Advent tritt neue Gottesdienstordnung in Kraft – Synode wird auf Herbsttagung informiert

Neue Liedauswahl im Gottesdienst: Die Perikopenordnung legt jetzt mehr Wert auf Bekanntes und gerne Gesungenes. Foto: epd

Das Alte Testament wird zukünftig in evangelischen Gottesdiensten mehr Beachtung finden. Das sieht die neue Perikopenordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland vor, die am ersten Advent in Kraft tritt und über die die Synodalen der pfälzischen Landessynode auf ihrer Sitzung vom 22. bis 24. November informiert werden. Die Perikopenordnung bestimmt, welche Texte aus der Bibel an einem bestimmten Sonn- oder Feiertag im Gottesdienst gelesen werden und welche Texte Grundlage der Predigt sind.

Auch regelmäßige Gottesdienstgänger würden kaum etwas von den moderaten Änderungen in der Gottesdienstordnung spüren, sagte Thomas Borchers, Geschäftsführer des Liturgischen Arbeitskreises der Landeskirche. Die stärkste Änderung sei wohl, dass sich der Anteil alttestamentarischer Texte im Gottesdienst von etwa einem Siebtel auf ein Drittel erhöhe und Psalmen als Predigttexte aufgenommen werden.

Der Vorsitzende des Arbeitskreises Kirche und Judentum der Landeskirche, Stefan Meißner, fordert seit vielen Jahren mehr Berücksichtigung des Alten Testaments im Gottesdienst. Die Hebräische Bibel sei Teil des Vermächtnisses, welches das Christentum seiner jüdischen Mutterreligion verdanke, sagte er. Ohne sie sei die Botschaft Jesu und der Apostel nicht zu verstehen.

Geändert werde in der neuen Ordnung auch die Reihenfolge der biblischen Texte, sagte Borchers. Nach wie vor gebe es sechs Reihen, sodass alle sechs Jahre die gleichen Texte im Gottesdienst vorkommen. Allerdings seien jetzt nicht mehr ein ganzes Jahr lang Evangelien und das Jahr darauf Briefe dran. Die Textgattungen werden nun stärker gemischt. Dadurch gebe es für Pfarrer, Prädikanten und Lektoren mehr Abwechslung. Es sei schon herausfordernd gewesen, ein Jahr lang hauptsächlich über Paulusbriefe zu predigen.

Eine weitere Neuerung betreffe die Liedauswahl, sagte Borchers. Jedem Sonn- und Feiertag werden nun zwei Lieder zugeordnet. Dabei sei Wert darauf gelegt worden, dass die Lieder bekannt seien und gerne gesungen würden. Leichte Änderungen gibt es auch beim Kirchenjahr. Zukünftig endet der Weihnachtsfestkreis immer in der Woche, in der der 2. Februar liegt (Lichtmess). Das entspreche der katholischen Praxis, sagte Borchers. Die Regelung hat zur Folge, dass die bisher schwankende Zahl der Sonntage nach Epiphanias auf in der Regel vier festgelegt wird. Dafür schwankt nun die Zahl der Sonntage zwischen dem letzten Sonntag nach Epiphanias und den Sonntagen vor der Passionszeit zwischen einem und fünf. koc

Haushalt der Landeskirche wird übersichtlicher

Aufgaben und Ressourcenverbrauch genauer dargestellt – Kommende Haushalte nicht ausgeglichen

Der Landessynode liegt erstmals ein Haushaltsbuch zur Beschlussfassung vor. Durch das Neue Kirchliche Finanzwesen werde der Haushalt für die Synodalen übersichtlicher, sagte Finanzdezernentin Karin Kessel. Die kirchlichen Aufgaben seien in 80 Handlungsfelder eingeteilt, deren Ziele von den zuständigen Abteilungen definiert werden. Durch einen Rückblick sei es einfacher möglich, Erfolge zu erkennen, zukünftige Aufgaben zu benennen und die dafür nötigen Ressourcen anzugeben.

In dem Haushaltsbuch werden nach Kessels Worten auch Vermögenswerte und Verpflichtungen der Kirche übersichtlich dargestellt. Durch die Neuregelung soll der Einsatz von Geldern flexibler werden. Die Mitarbeiter sollen zu mehr Eigenverantwortung ermuntert werden. Durch Steigerung der Einnahmen oder Reduzierung der Ausgaben könnten sie mehr finanziellen Spielraum für ihre Aufgaben schaffen.

Die Haushalte für 2019 und 2020 könne die Landeskirche nicht ausgleichen, sagte Oberkirchenrätin Kessel. 2019 sei eine Entnahme aus den Rücklagen von 5,3 Millionen Euro vorgesehen, 2020 werden es laut Planung 10,8 Millionen sein. Während das Haushaltsvolumen im Jahr 2018 bei 174,7 Millionen Euro liegt, werden es 2019 etwa 184,4 Millionen sein und im Jahr 2020 knapp 189,9 Millionen. Der Haushalt für das laufende Jahr kann laut Kessel ohne Entnahme aus den Rücklagen ausgeglichen werden.

Das steigende Haushaltsvolumen sei vor allem die Folge eines starken Anstiegs der Personalkosten, die voraussichtlich von 100,7 Millionen Euro in diesem Jahr auf knapp 110 Millionen im Jahr 2020 steigen, sagte Kessel. Neben den tariflichen Lohnsteigerungen sei eine zusätzliche Anhebung um weitere zwei Prozent in den Jahren 2019 und 2020 geplant. Damit wolle die Landesregierung einen Rückstand im Ländervergleich aufholen. Da die Landeskirche an die Landesregelungen gebunden sei, werde sie diese Anhebung übernehmen.

Bei den Kirchensteuereinnahmen geht Kessel für die kommenden Jahre von einem leichten Rückgang aus. Für 2019 sind 123 Millionen Euro eingeplant, für 2020 etwa 122 Millionen. koc

Landeskirchenrat ist jetzt moderner

Die Organisationsentwicklung des Landeskirchenrats der Evangelischen Kirche der Pfalz ist nach Ansicht des zuständigen Oberkirchenrats Dieter Lutz ein Erfolg. Der 2014 begonnene Prozess habe bereits jetzt zu einer jährlichen Einsparung von einer Million Euro in der Behörde geführt, sagte Lutz. Geplant gewesen sei dieses Ziel erst für 2020. Der Landessynode liegt auf ihrer Herbsttagung der Abschlussbericht des Projekts vor.

Zu Beginn des Prozesses seien 114 Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Arbeit festgelegt worden, sagte Lutz. Davon seien rund drei Viertel umgesetzt. Das verbleibende Viertel könne die Behörde weitgehend ohne externe Unterstützung umsetzen. Zu den offenen Punkten zählen die Bibliothek der Landeskirche und Leitlinien für das Führungspersonal. Die Veränderungsfreude im Landeskirchenrat habe während des Prozesses eher zu- als abgenommen. Rückmeldungen der Mitarbeiter seien überwiegend positiv.

Die Organisationsentwicklung habe die Arbeit im Landeskirchenrat modernisiert, sagte Lutz. Das sei auch nötig, um zukünftig geeignetes Personal etwa im Wettbewerb mit Justiz- oder Finanzbehörden zu gewinnen. Besonders bei der Digitalisierung der Arbeit seien große Fortschritte in Richtung papierloses Büro gelungen. Durch Vereinfachung, Bündelung und Standardisierung von Arbeitsabläufen sei die Effizienz der Arbeit gesteigert worden. Gleichzeitig habe sich die Zahl der Fortbildungen verdoppelt. Auch werde der geplante Abbau von etwa 6,5 Stellen erreicht. Der Erfolg der Organisationsentwicklung lasse sich an zwei Parametern messen: Die gleiche Arbeit werde in weniger Zeit erledigt, oder in der gleichen Zeit werden bessere Ergebnisse erzielt. koc

Bildung und Stellvertreter

„Guter Grund für Bildung“ heißt eine Dokumentation, die Bildungsdezernent Michael Gärtner auf der Landessynode präsentiert. Sie führt alle Bereiche auf, in denen sich die Landeskirche in Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie allgemeinbildend engagiert. Die Förderung von Bildung sei ein protestantisches Grundprinzip, das der ganzen Gesellschaft zugutekomme, sagte Oberkirchenrat Gärtner, der sein Amt im Frühjahr kommenden Jahres an die derzeitige Kaiserslauterer Dekanin Dorothee Wüst übergibt. Bei ihrer Tagung wird die Synode auch einen neuen Stellvertreter oder eine neue Stellvertreterin des Kirchenpräsidenten aus dem Kreis der Oberkirchenräte wählen. Das Amt hat derzeit Michael Gärtner inne. epd

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